Ist der Druck aus dem Kessel?

Historiker haben es sicher leichter, sie können die Geschehnisse bei einer gemütlichen Tasse Tee aus sicherer Distanz am Schreibtisch bewerten. Das können wir, die Vertreter der Oldtimerszene weniger, in der Tagespolitik werden oft Emotionen mit Fakten vermischt. So sehe ich die letzten Wochen.

Den wirklichen Ausschlag zum Nein der Verkehrskommission des Nationalrates

in Sachen Umweltzonen bewirkten wohl zwei Aktionen, die von der FSVA und ihren angeschlossenen Clubs und Vereinen sofort und kompetent unternommen wurden: Die sachliche Information der Politiker im Parlament bis hin zur Bundesrätin und die sachlichen und klugen Briefe zur Vernehmlassung an das ASTRA, verfasst von vielen Personen und Clubs, Verbänden und Kantonen.

Die Gefahr „Umweltzonen“ scheint gebannt – nun ist aber im Hintergrund ein anderes Problem, zu dem die FSVA bereits im Frühling 2009 Stellung bezogen hat:

Damals wurde die Via Sicura in Vernehmlassung gegeben. Sie wurde vom Bundesrat im Oktober 2010 dem Parlament zur Bearbeitung vorgelegt. Wir haben unsere Bedenken in der Vernehmlassungsrunde im Jahre 2009 eingebracht und wir haben unsere Partner im Parlament informiert und gebeten, auf unsere Anliegen zu achten.

So möchte der Bundesrat neu die Beleuchtungspflicht am Tag mit Art. 41 einführen:

  1. Während der Fahrt müssen Motorfahrzeuge stets beleuchtet sein, die übrigen Fahrzeuge nur vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen.
  2. Abgestellte Motorfahrzeuge und mehrspurige nicht motorisierte Fahrzeuge müssen vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tages- helle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen beleuchtet sein, ausser auf Parkplätzen oder im Bereich einer genügenden Strassenbeleuchtung.

 

Wir schlugen vor:

"für historische Motorfahrzeuge mit Veteranen-Status (Code 180) sind technisch begründete Ausnahmen von der Beleuchtungspflicht möglich“

Bei gewissen älteren Motorfahrzeugen ermöglicht die authentische Stromversorgung es nicht, über längere Strecken unter Beleuchtung zu fahren. Aus der vorgesehenen unbedingten Beleuchtungspflicht würde für diese Fahrzeuge eine rigorose Beschränkung des Einsatz-Radius resultieren, die ihre Verwendung weitgehend verunmöglichen würde.

Von Form und Farbe her fallen sie ohnehin auf, sodass Ausnahmen von der Beleuchtungspflicht die Sicherheit im Strassenverkehr nicht relevant beeinträchtigen würde.

Im Übrigen wertet die Beleuchtungspflicht die schwächeren Verkehrsteilnehmer ab. Motorradfahrer, Fahrradfahrer und Fussgänger werden optisch versenkt. Ist das Fortschritt?

Zur Verschrottungspflicht in Fällen von Raserei, Art 90 a Abs 2:

Das Gericht kann die Einziehung eines Motorfahrzeugs anordnen, wenn:

  1. damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde; und
  2. der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann.

2 Das Gericht kann die Verwertung des Motorfahrzeugs anordnen und die Verwendung des Erlöses, unter Abzug der Verwertungs- und Verfahrenskosten, festlegen.

Unser Vorschlag: „.. sofern es sich nicht um ein historisches Motorfahrzeug mit Veteranenstatus handelt.“

Denn: Historische Motorfahrzeuge sind schützenswerte Kulturgüter, auch wenn sie in ihrem langen Leben einmal durch einen unverantwortlichen Lenker geführt worden sind. Sie sollen daher auch durch den Richter nicht vernichtet werden können.

Die FSVA bemüht sich auch in internationalem Rahmen für das historische Fahrzeug:

Dem Kulturgut Motorfahrzeug eine Anerkennung zu verschaffen, die nicht von der Tagespolitik abhängt, ist eine Aufgabe der „Arbeitsgruppe Charta von Turin“ des Weltverbandes FIVA, in der sich die FSVA stark engagiert. Die FSVA war Initiatorin dieser Charta, die einst, wenn sie ratifiziert ist, einen nachhaltigen Schutz der Rechte von korrekt erhaltenen historischen Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen zu fahren garantieren soll.

Der Druck ist immer noch im Kessel, und er wird bleiben. Eine bessere Zusammenarbeit der Veteranenszene ist wünschbar und machbar. Alle sollten ihre Fähigkeiten und Interessen in unsere gemeinsame Sache einbringen. Ein runder Tisch ist nötig. Wir sind eine sehr kleine Minderheit, und unsere Anliegen sind im Ganzen gesehen minimale Details. Aber auch dafür lohnt es sich, zu kämpfen.

Herzliche Grüsse im Namen des Vorstandes der FSVA, Thomas Kohler, Präsident