FIVA Fahrzeug Identitätskarte
FIVA-Dokumente dienen der Anerkennung und dem Schutz wichtiger erhaltenswürdiger Fahrzeuge, bezüglich deren Originalität und Autentizität. Im Interesse der Besitzer und Veranstaltern von Anlässen mit historischen Fahrzeugen, können alle wichtigen Daten international registriert, und damit auch der Nachwelt als Kulturgut-Dokument erhalten werden.
Die FIVA-Fz-ID's sind vom interessierten Besitzer mit offiziellem Antragsformular durch die bei der nationalen FIVA-Autorität akkreditierten Technischen Verantwortlichen eines Veteranen- oder Markenclubs, mit Augenschein am in diesem Land immatrikulierten Fahrzeug unter Kontrolle aller vorhandenen Originaldokumente zu beantragen. Ohne entsprechende Clubmitgliedschaft kann das Dokument auch direkt bei der nationalen Technischen Kommission, oder wenn keine FIVA-Vertretung vorhanden ist, bei der FIVA selber beantragt werden.
Die neuen FIVA-Fz-ID-Karten sind 10 Jahre oder bis zum Besitzerwechsel gültig.
Wie erhalte ich eine FIVA-Identitätskarte?
- An wen werden FIVA-Identitätskarten in der Schweiz abgegeben? Sie werden von der technischen Kommission der "ANF" (Autorité Nationale FIVA) ausgestellt, auf Antrag des Besitzers/Antragsteller eines in der Schweiz immatrikulierten erhaltenswürdigen Fahrzeuges. Nicht zugelassene Fahrzeuge (auch mit Händlerschild) müssen verzollt, und der Besitzer in der Schweiz wohnhaft sein.
- Abgabe der Antragsunterlagen Mitglieder der in den Dachorganisationen FSVA und SDHM zusammengeschlossenen Clubs, melden einem vorgängig bei uns registrierten Clubverantwortlichen für die Technik, das Interesse an einer FIVA Fahrzeug Identitätskarte. Sie erhalten das Antragsformular zum Eintragen der für die FIVA-Identitätskarte erforderlichen Fahrzeug-Daten. Besitzer ohne Clubmitgliedschaft kontaktieren direkt Robert Temperli in Gutenswil. (Tel 079 469 50 41)
- Ausfüllen des Antragsformulars Sobald der Fahrzeugbesitzer all seine Unterlagen zusammengetragen hat, bespricht er mit einem Technik-Verantwortlichen seines Clubs einen Abnahmetermin mit Augenschein beim Fahrzeug. Das Ausfüllen der Fragebogen (in Englisch oder Französisch) geschieht, soweit möglich, durch den Fahrzeug-Besitzer. Dieser ist auch verantwortlich für die zur Verfügung Stellung der notwendigen Dokumente zum Fahrzeug, welche die historischen Daten belegen. (Kopie Fahrzeugausweis, Verzollungsnachweis, Herstell- oder Inverkehrsetzungs-Daten, Prospekte, historische Unterlagen, Handbücher, Betriebsanleitungen, Kataloge, etc.) Wir empfehlen auch während allfälliger Restaurationsarbeiten auf die Originalität zu achten. Der Vertreter der Technischen Kommission des Clubs überprüft und unterzeichnet die vollständigen Formulare, bevor er sie an die Technik-Kommission der FSVA weiterleitet.
Fotos Der Fahrzeugbesitzer liefert vier Fotos (farbig) im Format von 9 x 13 cm (keine Polaroid). Auf den Fotos muss die Front UND eine Seite des Fahrzeuges abgebildet sein (Aufnahme von schräg vorne). Auf dem Bild soll nur das entsprechende Fahrzeug abgebildet sein. Wir empfehlen, das Fahrzeug vor einem schönen Hintergrund aufzunehmen.- Antrag weiterleiten Ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt und vom Technik-Verantwortlichen des Clubs kontrolliert / unterzeichnet, ist dieses umgehend zusammen mit den Fotos an die ANF-CH, Präs. Technik: Robert Temperli, Sagirain 1a, 8605 Gutenswil weiter zu leiten. Damit die FIVA-Identitätskarte ohne Verzug dem Antragsteller zugestellt werden kann, ist dem Antrag unbedingt eine Kopie des Zahlungsbelegs auf PC-Konto 30–17727-6 zu Gunsten der FSVA, Bern, beizulegen. (gemäss Punkt 7)
- Zeitbedarf für Ausstellung Die Arbeiten zur Überprüfung der vom Besitzer des Fahrzeuges angegebenen Daten und evtl. Abklärung allfälliger Differenzen beanspruchen Zeit. Es ist daher in der Regel nicht möglich, FIVA-Identitätskarten innert weniger Tagen auszustellen. Beantragen Sie deshalb die Identitätskarte frühzeitig vor der Anmeldung an entsprechende Veranstaltungen, damit alle Beteiligten genügend Zeit zur Erledigung ihrer Arbeiten haben. Nötigenfalls kann ein Express-Auftrag gegen Zuschlag beantragt werden.
- Kosten Die FIVA-Identitätskarte kostet in der Schweiz für alle Antragsteller von Mitgliedclubs der FSVA und des SDHM/ASVE total CHF 170.- pro Dokument. Nichtmitglieder bezahlen CHF 270.- (Anfrage direkt bei Robert Temperli, Tel: 079 469 50 41). Zwei- und Dreirad-Fahrzeuge vorläufig zum Spezialpreis von CHF 80.- (Antrag via FAM), Nichtmitglieder CHF 180.-. Kleinere Dokument-Änderungen ohne neuen Antrag und Fz-Kontrolle nach Absprache und Aufwand CHF 50.- bis 100.-. Spezial/Expressaufträge oder Spezialwünsche, mit Aufpreis (minimum CHF 100.-) nach Aufwand und Absprache.
- Eigentum / Gültigkeit Die FIVA-Identitätskarte ist Eigentum der FIVA und der ANF. Sie muss beim Verkauf bzw. Weitergabe des Fahrzeuges oder nach Ablauf der Gültigkeit (10 Jahre) der technischen Kommission der nationalen FIVA-Behörde zurückgegeben werden.
- Entzug Abweichungen zum Dokument, spätere Modifikationen zur Originalität (erneute Kontrolle und neue Zuteilung der Zustandskategorie), schlechter Zustand, Handänderung. Die nationalen und internationalen Behörden wie auch der verantwortliche Club kann die FIVA-Identitätskarte kontrollieren und bei Bedarf einziehen.
Antragsformulare
Formulare zum Ausdrucken und von Hand ausfüllen
- Antragsformular in Deutsch/Englisch Version 2011
- Antragsformular auf Französisch/Italienisch Version 2011
Formulare zum Ausfüllen am Computer. Bitte ausdrucken und von Hand unterschreiben
- Antragsformular deutsche/englische Computer-Version 2011
- Antragsformular französische/italienische Computer-Version 2011



