United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization UNESCO
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie ist eine der 16 rechtlich eigenständigen Sonderorganisationen der UNO und hat ihren Sitz in Paris.
Bereits kurz nach dem Beitritt zur UNESCO (1949) wird die Schweiz erstmals in den Exekutivrat gewählt. In regelmässigen Abständen konnte die Schweiz wieder Einsitz in dieses zentrale Gremium der Organisation nehmen, letztmals zwischen 2003 und 2007. Wie nahezu alle anderen Mitgliedstaaten unterhält die Schweiz am Hauptsitz der UNESCO in Paris eine ständige Vertretung.
Die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (World Heritage Convention, 1972)
Diese Konvention wurde von der Schweiz am 17.12.1975 in Kraft gesetzt.
Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als «Kulturgut»:
Denkmäler, Gebäudegruppen und Stätten.
Auch in der Schweiz wurden verschiedene Orte und Objekte zum UNESCO-Kulturerbe erhoben.
Es gibt nun Bestrebungen, dass auch bewegliches technisches Kulturgut wie Fahrzeuge (Schiffe, Eisenbahnen, Strassenfahrzeuge und Flugzeuge) zum UNESCO-Kulturerbe erklärt werden können. Ob dies realisiert werden kann, ist im Moment noch ungewiss.
In den Richtlinien zur die Umsetzung der „World Heritage Convention“ vom November 2011 können solche Ansätze festgestellt werden. So wird in Ziffer 78 als Voraussetzung für eine Anerkennung postuliert:
(i) wenn es sich um ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft handelt
Ein anderer Ansatz besteht darin, historische Industrieanlagen wie Automobilfabriken als Architekturdenkmal unter Schutz zu stellen, mitsamt typischer darin produzierter Fahrzeuge.
Wichtig ist auch, dass unter Schutz zu stellende Objekte inventarisiert werden. Ein erster Schritt dazu geschieht im „Musée Virtuel“. Beispielsweise werden die Fahrzeuge mit FIVA-Identitätskarte in einer Datenbank erfasst.
UNESCO – World Heritage Centre – http://whc.unesco.org



