Veteranenfahrzeuge

Am 3. November 2008 erliess das Bundesamtes für Strassen die „Weisungen für Veteranenfahrzeuge“. Darin wir dieser Begriff und die Bedingungen für den Verkehr mit diesen Fahrzeugen definiert. Der volle Text kann unter FSVA / Dokumente abgerufen werden. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. a. die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
  2. b. die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer beschränken);
  3. c. die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;
  4. d. sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;
  5. e. sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.

Für die Beurteilung der Anforderungen nach den Buchstaben d und e können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA6 ID-Card verlangt werden.

6Auskunft ... im Menü FIVA ID Karte

Als Kompensation für diese Einschränkungen müssen die Veteranenfahrzeuge u. a. in der Regel nur alle sechs Jahre bei den Strassenverkehrsämtern nachgeprüft werden. Auch können Wechselschilder für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.

Es ist auch zu beachten, dass Veteranenfahrzeuge nur für private Zwecke verwendet werden dürfen. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird, d. h. wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.

Über die Randbedingungen der Anwendungen der Regeln über die Veteranenfahrzeuge kann im Zweifelsfall der Vorstand der FSVA Auskunft geben.

Weisungen für Veteranenfahrzeuge